Tabelle für die Berechnung des Finderlohns in Deutschland

Aktualisiert am 21. August 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher

Der Finderlohn ist in Deutschland gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Wert des gefundenen Gegenstands. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 971 sieht vor, dass der Finder eines verlorenen Gegenstandes Anspruch auf einen Finderlohn hat, wenn dieser Gegenstand zurückgegeben wird. Der Finderlohn wird in der Regel in Prozenten des Wertes des gefundenen Gegenstands berechnet.

Hier ist eine umfassende Tabelle, die die gängigen Finderlohnregelungen nach dem Wert des Fundgegenstandes darstellt:

Wert des Fundgegenstands Finderlohn für Privatpersonen Finderlohn für Fund in öffentlichen Verkehrsmitteln, Behörden oder größeren Betrieben
Bis 500 Euro 5 % des Wertes 2,5 % des Wertes
Über 500 Euro 5 % für die ersten 500 Euro, danach 3 % für den Restwert 2,5 % für die ersten 500 Euro, danach 1,5 % für den Restwert

Beispiele zur Berechnung des Finderlohns:

  1. Fundwert 300 Euro (Privatperson):
    Finderlohn = 300 Euro * 5 % = 15 Euro
  2. Fundwert 1.000 Euro (Privatperson):
    Finderlohn = 500 Euro * 5 % + 500 Euro * 3 % = 25 Euro + 15 Euro = 40 Euro
  3. Fundwert 300 Euro (öffentlich):
    Finderlohn = 300 Euro * 2,5 % = 7,50 Euro
  4. Fundwert 1.000 Euro (öffentlich):
    Finderlohn = 500 Euro * 2,5 % + 500 Euro * 1,5 % = 12,50 Euro + 7,50 Euro = 20 Euro

Zusätzliche Hinweise:

  • Keine Finderlohnpflicht: Wenn der Finder die Sache in öffentlichen Verkehrsmitteln, Behörden oder großen Betrieben findet und der Wert unter 10 Euro liegt, besteht kein Anspruch auf Finderlohn (§ 978 BGB).
  • Ausnahmen: Falls der Finder selbst eine Belohnung ausgeschrieben hat, ist diese Belohnung an den Finderlohn anzurechnen.
  • Anspruch auf Ersatz von Auslagen: Der Finder kann auch Ersatz für notwendige Auslagen verlangen, die ihm durch den Fund und die Rückgabe entstanden sind.

Diese Tabelle und Beispiele helfen dabei, den Finderlohn einfach und verständlich zu berechnen